Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sandra Dobusch Photography
Sandra Dobusch
Guttenbrunn 7
4242 Hirschbach im Mühlkreis
Österreich
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Sandra Dobusch Photography, Sandra Dobusch, nachfolgend „Fotografin“ genannt, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
Der konkrete Leistungsumfang, der Preis sowie gegebenenfalls weitere Vereinbarungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung bzw. dem individuell geschlossenen Vertrag.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots bzw. die schriftliche Buchungsbestätigung zustande.
Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Leistungsumfang und fotografischer Stil
Die Fotografin führt den vereinbarten Auftrag sorgfältig und nach ihrem persönlichen fotografischen und künstlerischen Stil aus.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die fotografische Arbeit der Fotografin durch einen natürlichen und emotionalen Bildstil sowie eine individuelle Bildbearbeitung geprägt ist.
Die Auswahl der technisch und gestalterisch geeigneten Aufnahmen obliegt der Fotografin, sofern ausdrücklich nichts anderes vereinbart wurde.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an aufgenommenen Bildern oder auf Herausgabe sämtlicher während eines Shootings entstandenen Aufnahmen besteht nicht.
Die Bildbearbeitung erfolgt entsprechend dem aktuellen Stil der Fotografin. Abweichungen zu früheren Arbeiten oder Shootings stellen für sich allein keinen Mangel dar.
3. RAW-Dateien und unbearbeitete Aufnahmen
Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Bilddateien, insbesondere RAW-Dateien, Testaufnahmen oder aussortierter Bilder, besteht nicht.
Übergeben werden ausschließlich die von der Fotografin ausgewählten bzw. vom Auftraggeber im Rahmen einer Auswahlgalerie ausgewählten und anschließend final bearbeiteten Bilder entsprechend dem gebuchten Leistungsumfang.
4. Durchführung von Shootings
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zum vereinbarten Termin rechtzeitig zu erscheinen und alle für die Durchführung des Shootings erforderlichen Informationen rechtzeitig bekannt zu geben.
Bei Außenaufnahmen können Wetter, Lichtverhältnisse oder andere nicht beeinflussbare Umstände eine Terminverschiebung erforderlich machen. In diesem Fall wird gemeinsam ein geeigneter Ersatztermin vereinbart.
Bei Krankheit des Auftraggebers, eines teilnehmenden Kindes oder einer anderen für das Shooting wesentlichen Person kann das Shooting nach rechtzeitiger Mitteilung kostenlos auf einen Ersatztermin verschoben werden.
Insbesondere bei Newbornshootings ist der vereinbarte bzw. vorgemerkte Termin naturgemäß vom tatsächlichen Geburtstermin und vom Wohlbefinden von Mutter und Kind abhängig. Notwendige Terminverschiebungen aus diesen Gründen sind selbstverständlich möglich.
5. Absage und Stornierung von Shootings
Eine rechtzeitig bekannt gegebene Terminverschiebung ist grundsätzlich kostenlos möglich, sofern ein Ersatztermin vereinbart wird.
Wird ein Shooting ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes endgültig abgesagt und kein Ersatztermin vereinbart, gelten – soweit kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht – folgende Stornobedingungen:
Bei einer Absage mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird keine Stornogebühr verrechnet.
Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin können 20 % des vereinbarten Shootingpreises als Stornogebühr verrechnet werden.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage können 50 % des vereinbarten Shootingpreises verrechnet werden.
Kann der frei gewordene Termin anderweitig vergeben werden, wird dies bei der Berechnung einer etwaigen Stornogebühr entsprechend berücksichtigt.
Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben davon unberührt.
6. Besondere Bedingungen für Hochzeiten
Mit verbindlicher Buchung einer Hochzeitsreportage wird der vereinbarte Hochzeitstermin exklusiv für den Auftraggeber reserviert.
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % der vereinbarten Auftragssumme zu leisten. Die Anzahlung wird vollständig auf den Gesamtpreis angerechnet.
Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einer verbindlich gebuchten Hochzeitsreportage gelten – soweit kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht – folgende Stornobedingungen:
– bis sechs Monate vor dem Hochzeitstermin: 20 % der vereinbarten Auftragssumme
– weniger als sechs bis drei Monate vor dem Hochzeitstermin: 30 %
– weniger als drei Monate bis einen Monat vor dem Hochzeitstermin: 50 %
– weniger als einen Monat vor dem Hochzeitstermin: 75 %
– weniger als sieben Tage vor dem Hochzeitstermin: 90 %
Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die jeweilige Stornogebühr angerechnet.
Kann der ursprünglich reservierte Hochzeitstermin durch einen gleichwertigen Auftrag neu vergeben werden, wird dies angemessen berücksichtigt.
Bereits tatsächlich erbrachte und gesondert vereinbarte Leistungen können unabhängig davon verrechnet werden.
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
7. Honorar und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich gebuchten Pakets sind, werden nur nach entsprechender Vereinbarung zusätzlich verrechnet.
Bei Shootings außerhalb von Hochzeiten ist das vereinbarte Honorar entsprechend der jeweiligen Rechnung bzw. Buchungsvereinbarung fällig.
Bei Hochzeiten ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 20 % zu leisten. Der verbleibende Betrag wird entsprechend der im individuellen Hochzeitsvertrag bzw. in der Rechnung vereinbarten Fälligkeit zur Zahlung fällig.
8. Fahrtkosten
Bei Babybauch-, Newborn-, Familien-, Paar- und sonstigen Shootings sind Anfahrten bis zu einer Entfernung von 30 km ab Guttenbrunn 7, 4242 Hirschbach im Mühlkreis, im vereinbarten Honorar enthalten. Bei Hochzeitsreportagen sind Anfahrten bis zu einer Entfernung von 50 km ab Guttenbrunn 7, 4242 Hirschbach im Mühlkreis, im vereinbarten Honorar enthalten. Darüber hinausgehende Fahrtkosten sowie gegebenenfalls erforderliche Reise-, Maut-, Park-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten werden vorab mit dem Auftraggeber vereinbart und zusätzlich verrechnet.
9. Auswahlgalerie, Bildauswahl und Lieferzeiten
Sofern eine Bildauswahl durch den Auftraggeber vorgesehen ist, stellt die Fotografin grundsätzlich innerhalb von spätestens zwei Wochen nach dem Shooting eine Auswahlgalerie zur Verfügung.
Nach Bekanntgabe der vollständigen Bildauswahl werden die ausgewählten Bilder grundsätzlich innerhalb von spätestens drei Wochen final bearbeitet und bereitgestellt.
Bei Hochzeitsreportagen erfolgt die Bereitstellung der final bearbeiteten Bilder grundsätzlich innerhalb von spätestens acht Wochen nach der Hochzeit.
Bei außergewöhnlichen Umständen, insbesondere Krankheit, Urlaub, technischen Problemen, höherer Gewalt oder außergewöhnlich hohem saisonalem Arbeitsaufkommen, können sich die genannten Bearbeitungszeiten angemessen verlängern. Der Auftraggeber wird über wesentliche Verzögerungen informiert.
10. Übergabe und Sicherung der Bilddateien
Die fertigen Bilder werden in der vereinbarten Form, in der Regel über eine digitale Online-Galerie, zur Verfügung gestellt.
Mit Bereitstellung der finalen Bilddateien geht die Verantwortung für deren dauerhafte Sicherung auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die erhaltenen Dateien nach dem Download auf geeigneten und möglichst mehreren Speichermedien zu sichern.
Eine dauerhafte Archivierung der Bilddateien durch die Fotografin wird nicht geschuldet. Ein Anspruch auf erneute Bereitstellung oder Wiederherstellung bereits ausgelieferter Bilddateien besteht daher nicht.
11. Urheberrecht und private Nutzung
Die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von der Fotografin hergestellten Aufnahmen verbleiben bei der Fotografin.
Bei privaten Shootings erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars das Recht, die gelieferten Bilder für private Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen und im privaten Umfeld weiterzugeben.
Die Veröffentlichung der Bilder auf privaten Social-Media-Profilen des Auftraggebers ist zulässig.
Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Unternehmen zu Werbezwecken, Weiterveräußerung oder sonstige gewerbliche Verwendung bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit der Fotografin.
12. Veränderung und Bearbeitung der Bilder
Die von der Fotografin gelieferten Bilder entsprechen ihrem persönlichen fotografischen und künstlerischen Stil.
Eine nachträgliche wesentliche Veränderung oder Bearbeitung der Bilder durch Dritte, insbesondere durch Filter, starke Farbveränderungen oder andere den Charakter der Aufnahme verändernde Bearbeitungen, soll nur nach vorheriger Abstimmung mit der Fotografin erfolgen.
Das Zuschneiden der Bilder auf die für Social-Media-Plattformen erforderlichen Formate bleibt davon unberührt.
13. Verwendung der Aufnahmen durch Sandra Dobusch Photography
Eine Verwendung der im Rahmen eines Auftrags entstandenen Aufnahmen durch Sandra Dobusch Photography zu eigenen Präsentations-, Portfolio- oder Werbezwecken erfolgt nur nach entsprechender Zustimmung des Auftraggebers bzw., soweit erforderlich, der jeweils berechtigten Person.
Eine Zustimmung kann insbesondere die Veröffentlichung auf der Website, in sozialen Medien, in Printprodukten oder sonstigen Präsentationsmedien umfassen.
Die konkrete Zustimmung kann gesondert und auch in elektronischer Form eingeholt und dokumentiert werden.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit einer bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Veröffentlichung bleibt davon unberührt.
14. Gutscheine
Von Sandra Dobusch Photography entgeltlich ausgegebene Wertgutscheine lauten auf einen bestimmten Eurobetrag.
Bei Einlösung wird der auf dem Gutschein ausgewiesene Geldwert auf die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise angerechnet.
Preisänderungen nach Ausstellung des Gutscheins ändern den Geldwert des Gutscheins nicht. Übersteigt der Preis der gewünschten Leistung den vorhandenen Gutscheinwert, ist der Differenzbetrag vom Auftraggeber zu bezahlen.
Soweit auf dem Gutschein keine zulässige abweichende Regelung vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen.
15. Ausfall der Fotografin
Kann die Fotografin einen vereinbarten Termin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines anderen wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Grundes nicht wahrnehmen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Ist eine Terminverschiebung aufgrund der Art des Auftrags nicht möglich, insbesondere bei einer Hochzeit, wird die Fotografin nach Möglichkeit bei der Suche nach einem geeigneten Ersatz unterstützen.
Bereits bezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet, sofern keine gleichwertige Ersatzleistung vereinbart wird.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
16. Technische Ausfälle und höhere Gewalt
Die Fotografin trifft angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zur Sicherung der während eines Auftrags entstandenen Aufnahmen.
Sollten Aufnahmen trotz angemessener Sorgfalt aufgrund eines nicht vorhersehbaren technischen Defekts, Datenverlusts, Unfalls, höherer Gewalt oder eines vergleichbaren Ereignisses ganz oder teilweise verloren gehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit ein Shooting sinnvoll und zumutbar wiederholt werden kann, kann gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart werden.
17. Gewährleistung und Reklamationen
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Der persönliche fotografische Stil, die Bildgestaltung, Bildauswahl und Bearbeitung der Fotografin sind Bestandteil der vereinbarten Leistung. Subjektive Nichtgefallenserklärungen hinsichtlich des bekannten fotografischen Stils begründen daher für sich allein keinen Mangel.
Der Auftraggeber wird gebeten, offensichtliche technische Probleme oder Fehler nach Erhalt der Bilder möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine rasche Klärung möglich ist.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie die Rechte betroffener Personen finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Sandra Dobusch Photography.
19. Gesetzliche Rücktrittsrechte bei Fernabsatzgeschäften
Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wird und ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
Gesetzlich bestehende Rücktrittsrechte werden durch die in diesen AGB enthaltenen Stornobedingungen nicht eingeschränkt.
Soll die Fotografin auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits innerhalb einer gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnen, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


